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   BGH, 11.09.2019 - 2 StR 350/19   

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https://dejure.org/2019,37111
BGH, 11.09.2019 - 2 StR 350/19 (https://dejure.org/2019,37111)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2019 - 2 StR 350/19 (https://dejure.org/2019,37111)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2019 - 2 StR 350/19 (https://dejure.org/2019,37111)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 31 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Leistung der Beihilfe bis zur Beendigung der Haupttat; Voraussetzungen für die Annahme von Tateinheit

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29
    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Leistung der Beihilfe bis zur Beendigung der Haupttat; Voraussetzungen für die Annahme von Tateinheit

  • datenbank.nwb.de

    Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 251
  • StV 2020, 388
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.01.2008 - 2 StR 535/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beihilfe (Versuch;

    Auszug aus BGH, 11.09.2019 - 2 StR 350/19
    Ob dies schon zurzeit der als erste Beihilfehandlung in Frage kommenden Zusage des Angeklagten (vgl. Senat, Urteil vom 16. Januar 2008 - 2 StR 535/07, NStZ 2008, 284) der Fall war, ist den Urteilsgründen ebenso wenig zu entnehmen, wie die Tatsache, dass keine Geldzahlung mehr offen war.
  • BGH, 21.05.1999 - 2 StR 154/99

    Begriff des bewaffneten Handeltreibens bei § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG

    Auszug aus BGH, 11.09.2019 - 2 StR 350/19
    Beendet ist das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, wenn der erstrebte Erfolg des Güterumsatzes und der Bezahlung eingetreten und der Waren- und Geldfluss zur Ruhe gekommen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Mai 1999 - 2 StR 154/99, NStZ 1999, 467) oder wenn alle Bemühungen darum endgültig eingestellt wurden (MüKo-StGB/O?lakc?o?lu, 3. Aufl., BtMG § 29 Rn. 469; Patzak in Körner/ Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29, 4. Teil Rn. 201).
  • BGH, 31.01.2024 - 2 StR 221/23
    Eine vor der Sicherstellung erfolgte Zusage des Angeklagten gegenüber einem Tatgenossen, die Einfuhrtat zu fördern, die als solche eine eigenständige Beihilfehandlung darstellen könnte (vgl. BGH, Urteile vom 16. Januar 2008 - 2 StR 535/07, NStZ 2008, 284; vom 14. November 2019 - 3 StR 561/18, juris Rn. 28; Beschluss vom 11. September 2019 - 2 StR 350/19, NStZ-RR 2020, 184, 185), hat die Strafkammer nicht festgestellt.
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