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BGH, 11.09.2019 - 2 StR 350/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 29 BtMG
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beendigung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 31 BtMG
- Wolters Kluwer
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Leistung der Beihilfe bis zur Beendigung der Haupttat; Voraussetzungen für die Annahme von Tateinheit
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BtMG § 29
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Leistung der Beihilfe bis zur Beendigung der Haupttat; Voraussetzungen für die Annahme von Tateinheit - datenbank.nwb.de
Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 10.04.2019 - 14 KLs 3/19
- BGH, 11.09.2019 - 2 StR 350/19
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2020, 251
- StV 2020, 388
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.01.2008 - 2 StR 535/07
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beihilfe (Versuch; …
Auszug aus BGH, 11.09.2019 - 2 StR 350/19
Ob dies schon zurzeit der als erste Beihilfehandlung in Frage kommenden Zusage des Angeklagten (vgl. Senat, Urteil vom 16. Januar 2008 - 2 StR 535/07, NStZ 2008, 284) der Fall war, ist den Urteilsgründen ebenso wenig zu entnehmen, wie die Tatsache, dass keine Geldzahlung mehr offen war. - BGH, 21.05.1999 - 2 StR 154/99
Begriff des bewaffneten Handeltreibens bei § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
Auszug aus BGH, 11.09.2019 - 2 StR 350/19
Beendet ist das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, wenn der erstrebte Erfolg des Güterumsatzes und der Bezahlung eingetreten und der Waren- und Geldfluss zur Ruhe gekommen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Mai 1999 - 2 StR 154/99, NStZ 1999, 467) oder wenn alle Bemühungen darum endgültig eingestellt wurden (…MüKo-StGB/O?lakc?o?lu, 3. Aufl., BtMG § 29 Rn. 469;… Patzak in Körner/ Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29, 4. Teil Rn. 201).
- BGH, 31.01.2024 - 2 StR 221/23 Eine vor der Sicherstellung erfolgte Zusage des Angeklagten gegenüber einem Tatgenossen, die Einfuhrtat zu fördern, die als solche eine eigenständige Beihilfehandlung darstellen könnte (vgl. BGH, Urteile vom 16. Januar 2008 - 2 StR 535/07, NStZ 2008, 284;… vom 14. November 2019 - 3 StR 561/18, juris Rn. 28; Beschluss vom 11. September 2019 - 2 StR 350/19, NStZ-RR 2020, 184, 185), hat die Strafkammer nicht festgestellt.